Greven – Wer in Greven einen Baum fällen will, muss auch außerhalb der Sommermonate die Regeln der Stadt beachten. Darauf weist die Stadtverwaltung hin, wie sie mitteilte. Zwischen März und Oktober stehen Bäume unter dem verschärften Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Doch auch im Herbst und Winter, also außerhalb dieser bundesgesetzlichen Schutzzeit, dürfen Bäume in der Stadt nicht einfach entfernt werden. Bäume sind zudem Lebensraum für Vögel und Insekten und prägen meistens auch das Ortsbild.
Maßgeblich ist die städtische Baumschutzsatzung. Justus Müller-Laackman von der Stadt Greven erklärte die Grundregeln: Geschützt sind Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von 80 Zentimetern und mehr, gemessen in einer Höhe von einem Meter über dem Erdboden. Obstbäume fallen nicht unter die Satzung, Walnuss- und Esskastanienbäume schon. Bei mehrstämmigen Bäumen werden die Stammumfänge addiert.
Geschützte Bäume dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen gefällt werden, und das auch nur nach einem Antrag an die Stadt. Müller-Laackman bietet an, dass sich Bürgerinnen und Bürger bei Fragen auch persönlich an ihn wenden. Er sagte: „Ärger wegen Verstößen gegen die Baumschutzsatzung kann am besten vermieden werden, wenn sich Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld geplanter Maßnahmen mit mir in Verbindung setzen, gerade auch, wenn sie vielleicht unsicher sind.“
Überblick
- Satzung und Antragsformular „Antrag zur Fällung eines (geschützten) Baumes/von Bäumen“: www.greven.net/baumschutz
- Ansprechpartner: Justus Müller-Laackman, Tel. 02571 920-309
- E-Mail: justus.mueller-laackman[at]stadt-greven[dot]de
Einordnung
Laut Darstellung auf der städtischen Website dürfen Bäume ab einem Stammumfang von 80 cm grundsätzlich nicht ohne vorherige Genehmigung der Stadt gefällt werden. Als Rechtsgrundlage nennt sie das Bundesnaturschutzgesetz, das Naturschutzgesetz NW und das Baugesetzbuch.
Datiert ist die Greven betreffende Baumschutzsatzung auf den 26.10.2023. Auf der Seite der Stadt lässt sie sich als PDF-Datei abrufen, genau wie das Formular, mit dem man die Erlaubnis für das Fällen eines Baumes beantragt.
Müller-Laackman ist laut Stadt im Fachdienst 4.0 Stadtentwicklung und Umwelt zuständig. Wer Fragen hat, kann die Beschäftigten während der üblichen Rathauszeiten erreichen (Mo-Fr 8:30 bis 12:30, Do 14:00 bis 18:00 Uhr). Individuelle Terminvereinbarungen außerhalb dieser Zeiten sind möglich.
Redaktionsnotiz
Die Hinweise kommen zur rechten Zeit, denn viele Gartenbesitzer nehmen im Winter Baumarbeiten in Angriff und halten die Schutzzeit für beendet. Das Angebot, vorab nachzufragen, ist praktisch. Die Mitteilung verrät allerdings nicht, unter welchen Umständen eine Fällung genehmigt wird. Das sollten Betroffene vor dem Antrag in der Satzung nachlesen.



