Emsdetten: Führerschein der Jahrgänge 2002 bis 2004 bis Januar 2027 umtauschen

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Emsdetten – Wer einen Kartenführerschein besitzt, der zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 31. Dezember 2004 ausgestellt wurde, muss ihn bis zum 19. Januar 2027 umtauschen. Darauf weist die Stadt Emsdetten hin. Hintergrund ist die Einführung europaweit einheitlicher und fälschungssicherer Führerscheine. Nach Ablauf der Frist verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit.

Den Antrag können Emsdettenerinnen und Emsdettener im Bürgerbüro des Rathauses stellen. Die Stadt nimmt ihn im Auftrag der Kreisverwaltung entgegen und gibt ihn an die Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt weiter, die sich um die Bearbeitung kümmert.

Der Umtausch läuft laut Stadt ohne erneute Fahrprüfung. Mitbringen müssen Antragsteller ihren bisherigen Führerschein, ein aktuelles biometrisches Passfoto (Papier) und einen gültigen Ausweis. Die Gebühr beträgt 33,00 Euro.

Für den Besuch im Bürgerbüro ist vorab ein Termin nötig. Er wird online im Serviceportal der Stadt vereinbart. Dort wählt man zuerst „Führerscheine – Sonstige Führerscheine“ und dann „Umtausch (Kartenführerschein)“.

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Überblick

  • Frist: 19. Januar 2027
  • Betroffen: Führerscheine im Scheckkartenformat, ausgestellt vom 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2004
  • Ort: Bürgerbüro im Rathaus Emsdetten
  • Terminvereinbarung: emsdetten.de/serviceportal
  • Unterlagen: bisheriger Führerschein, aktuelles biometrisches Passfoto (Papier), gültiger Ausweis
  • Gebühr: 33,00 Euro
  • Weitere Informationen: www.kreis-steinfurt.de

Einordnung

Die Bezirksregierung beschreibt auf ihrer Website einen stufenweisen Pflichtumtausch, der auf eine EU-Richtlinie zurückgeht. In der zweiten Stufe kommt es auf das Ausstellungsdatum an. Es steht auf der Vorderseite des Führerscheins unter Ziffer 4a.

Für die Ausstellungsjahre 2002 bis 2004 nennt die Bezirksregierung als Frist für den Umtausch spätestens den 19. Januar 2027. Nach Ablauf der jeweiligen Frist wird der alte Führerschein ungültig.

Redaktionsnotiz

Die Mitteilung nennt Frist, Unterlagen, Gebühr und Terminpflicht klar. Wer einen Kartenführerschein aus diesen Jahren hat, sollte das Ausstellungsdatum prüfen und den Termin im Serviceportal der Stadt vereinbaren.

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