Gütersloh: Strategische Fahndung für die Innenstadt nach Schüssen auf Bar und Betriebe

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Gütersloh – Nach einer Serie von Schussabgaben auf Gütersloher Betriebe verstärkt die Polizei ihre Präsenz in der Innenstadt, vor allem abends und nachts. Landrätin Ina Laukötter hat zudem für das Innenstadtgebiet die „Strategische Fahndung“ angeordnet. Sie gilt zunächst für 28 Tage, teilte die Polizei Gütersloh mit.

Auslöser sind Schüsse auf eine Bar am Mittwochmorgen (04.11., 03.00 Uhr). Zwei Personen hielten sich zu dieser Zeit in der Bar auf, sie blieben unverletzt. In den vergangenen zwei Wochen wurden zwei weitere Betriebe im Innenstadtbereich auf vergleichbare Weise durch Schüsse beschädigt. Die Polizei Gütersloh hatte ihre Präsenz in der Innenstadt bereits intensiviert und setzt nun nochmals mehr Kräfte ein.

Nach §12a des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen darf die Polizei durch die Anordnung Anhalte- und Sichtkontrollen auch ohne konkrete Verdachtsmomente durchführen. Dabei muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Die Polizei kann Personen anhalten und sie nach ihrer Identität fragen. Auch mitgeführte Gegenstände und Fahrzeuge dürfen in Augenschein genommen werden.

Die Ermittlungen zu den Hintergründen hat eine Ermittlungskommission der Polizei Bielefeld eingeleitet. Zuständig ist sie für sämtliche Taten in Bielefeld, Herford und Gütersloh, bei denen auf Gebäude von Geschäftsleuten geschossen wurde.

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Laukötter sagte: „Auch wenn bislang niemand verletzt wurde, können wir nicht hinnehmen, dass durch die Schussabgaben Menschen gefährdet werden und in Sorge leben. Die Verstärkung der polizeilichen Präsenz und die Anordnung der strategischen Fahndung ist jetzt wichtig.“ Wer verdächtige Beobachtungen macht, soll die Beamtinnen und Beamten ansprechen oder die 110 wählen.

Überblick

  • Hinweise zu den Taten: Polizei Bielefeld, Telefon 0521 545-0
  • Verdächtige Beobachtungen: Beamte ansprechen oder 110 wählen
  • Strategische Fahndung: zunächst 28 Tage, Gütersloher Innenstadtgebiet

Einordnung

Das Innenministerium NRW beschreibt die Strategische Fahndung als Befugnis, Personen auch ohne konkreten Verdacht zu kontrollieren. Dazu gehört, Menschen anzuhalten, nach dem Ausweis zu fragen und darum zu bitten, Tasche oder Kofferraum zu öffnen.

Nach Darstellung des Ministeriums setzt die Kontrollbefugnis immer einen konkreten Anlass voraus, etwa eine Einbruchsserie in einer bestimmten Gegend. Darin liege der Unterschied zur anlasslosen Schleierfahndung. Das Instrument wurde Ende 2018 mit dem „Sicherheitspaket I“ in das nordrhein-westfälische Polizeigesetz aufgenommen.

Redaktionsnotiz

Nach mehreren Schüssen auf Betriebe ist verständlich, dass die Polizei sichtbar mehr Präsenz zeigt. Für Passanten in der Innenstadt bedeuten die Kontrollen einen Eingriff, den sie kennen sollten. Offen bleibt, woran die Polizei den Erfolg der Maßnahme messen will und was nach Ablauf der Anordnung folgt.

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