Minden-Lübbecke: Kreis wirbt Unternehmen als Partner der Ehrenamtskarte

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Minden – Der Kreis Minden-Lübbecke sucht Unternehmen, die Vergünstigungen für Ehrenamtliche anbieten. Wie die Kreisverwaltung mitteilte, sollen sich vor allem Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleister als Partner der Ehrenamtskarte NRW beteiligen. Angesprochen sind auch Geschäfte, Einrichtungen und weitere Interessierte im Mühlenkreis.

Die Ehrenamtskarte NRW können Engagierte beantragen, die sich besonders stark für andere einsetzen, zum Beispiel als Übungsleiter im Sportverein, als Helfer der Tafeln oder in der Jugendarbeit. Die Karte gilt als Zeichen des Dankes und der Anerkennung. Sie bietet zudem Zugang zu Vergünstigungen bei kommunalen, gemeinnützigen und privaten Anbietern in ganz Nordrhein-Westfalen. Seit letzter Woche gehört auch die Online-Plattform „ihrHelden“ zu den Vergünstigungspartnern.

Landrat Ali Doğan sagte, eine Stärke im Mühlenkreis sei, dass sich Unternehmen für die Region engagieren. Die Ehrenamtskarte sei eine weitere Möglichkeit dafür. Unternehmen könnten damit nach außen zeigen, dass sie den freiwilligen Einsatz anerkennen. Außerdem rückten sie das Ehrenamt stärker ins öffentliche Bewusstsein.

Für Unternehmen ist der Online-Eintrag kostenfrei. Kosten entstehen nur durch die Vergünstigungen oder Angebote, die sie den Ehrenamtlichen selbst zur Verfügung stellen. Die regionalen Vergünstigungen sind auf der Homepage des Kreises und über die App abrufbar.

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Eine Karte bekommen Bürgerinnen und Bürger, die wöchentlich mindestens vier Stunden oder jährlich 200 Stunden ehrenamtlich aktiv sind. Die Stunden dürfen auch bei verschiedenen Trägern zusammenkommen. Zum Zeitpunkt des Antrags müssen Antragstellende zwei Jahre Engagement vorweisen oder eine Jugendleiter*in-Card (Juleica) besitzen. Der Wohnsitz muss im Kreis Minden-Lübbecke liegen, oder das Ehrenamt wird im Mühlenkreis ausgeübt.

Überblick

  • Unternehmen als Partner: Mirjana Lenz, Tel.: 0571 807 22120, E-Mail: [email protected]
  • Antrag auf die Ehrenamtskarte: Andreas Zapatka, Tel.: 0571 807 22020, E-Mail: [email protected]
  • Online-Eintrag für Unternehmen: kostenfrei

Einordnung

Laut Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen sollen die Zugangsvoraussetzungen von 250 auf 200 Stunden pro Jahr beziehungsweise von 5 auf 4 Stunden pro Woche herabgesetzt werden. Außerdem dürfen Ehrenamtliche eine Aufwandsentschädigung erhalten, soweit sie den steuerlichen Freibetrag der Ehrenamtspauschale von 960 Euro beziehungsweise der Übungsleiterpauschale von 3.300 Euro nicht übersteigt.

Die Staatskanzlei nennt als Vorteile günstigere Preise für Museen und Schwimmbäder sowie für Konzerte und Theateraufführungen, außerdem niedrigere Gebühren bei VHS-Kursen und Nachlässe im Einzelhandel, im Kino oder auf Sportanlagen. Landesweit gibt es laut Staatskanzlei inzwischen rund 5.000 Vergünstigungen.

Das Gemeinschaftsprojekt gibt es nach Angaben der Staatskanzlei seit 2008. Land, Kommunen und Kreise bedanken sich damit bei Ehrenamtlichen. Demnach geben bereits 335 Städte und Gemeinden im Land die Karte aus.

Redaktionsnotiz

Der Aufruf nennt klare Ansprechpersonen für Unternehmen und für Antragsteller, das erleichtert den Einstieg. Offen bleibt, welche Art von Vergünstigung der Kreis sich von Betrieben wünscht.

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