Düsseldorf – In der Widukindstadt Enger im Kreis Herford soll der historische Ortskern ein neues Gesicht bekommen. Das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund geben dafür rund 2,1 Millionen Euro aus der Städtebauförderung, teilte das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW mit. Ministerin Ina Scharrenbach übergab den Förderbescheid an die Stadt Enger.
Aufgewertet werden die Steinstraße, die Renteistraße und der Barmeierplatz. Die Wege sollen barrierefrei werden. Das denkmalgeschützte „Haus Kelle“ bekommt eine neue Nutzung: Im Erdgeschoss entsteht ein „Haus der Kulturen“, darüber ziehen das Standesamt und weitere Büros der Stadt ein.
Scharrenbach sagte, der historische Ortskern sei das Herzstück von Enger. Städtebauförderung schaffe „keine Kulissen, sondern Orte, an denen das Leben stattfindet“. Seit 2012 seien rund 6,3 Millionen Euro in den Ortskern geflossen.
Bürgermeister Stefan Böske sagte: „Unsere Innenstadt ist deutlich in die Jahre gekommen.“ Mit der Unterstützung des Landes könne die Stadt sie zeitgemäß umgestalten.
Vier Bauabschnitte sind vorgesehen, um Straßen und Plätze neu zu gestalten. Der Ortskern soll als attraktiver Mittelpunkt der Stadt weiterentwickelt werden, mit besserer Aufenthaltsqualität, barrierefreien Wegen und neuen Nutzungen für historische Gebäude. Die Maßnahme läuft bis Ende 2030. Die Grundlage bildet das Konzept „Ortskern Enger 2025+“, aus dem Jahr 2020.
Rund 356 Millionen Euro sind im Städtebauförderprogramm Nordrhein-Westfalen 2026 vorgesehen und stehen für 139 Projekte in 117 Kommunen bereit. Auf den Regierungsbezirk Detmold entfallen 20 Projekte, die zusammen 27,3 Millionen Euro an Förderung erhalten.
Überblick
- Fördersumme: rund 2,1 Millionen Euro aus der Städtebauförderung von Land und Bund
- Orte: Steinstraße, Renteistraße, Barmeierplatz, „Haus Kelle“
- Umsetzung: vier Bauabschnitte, Gesamtmaßnahme bis zum 31. Dezember 2030
Einordnung
Wie eine solche Förderung zustande kommt, erläutert eine Bezirksregierung auf ihrer Website. Voraussetzung für einen Antrag auf Städtebaufördermittel ist demnach ein beschlossenes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK).
Darin müssen mindestens die Ziele und Maßnahmen dargestellt sein, ebenso die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Hinzu kommt die Auseinandersetzung mit Klimaschutz und Klimafolgenanpassung. Außerdem sind Aussagen dazu zu treffen, wie erfolgreiche Maßnahmen über den Förderzeitraum hinaus fortgeführt werden.
Die Bezirksregierung begleitet die Zuwendungsempfänger nach eigenen Angaben bei der Antragstellung und der Umsetzung. Sie prüft die Fördervoraussetzungen, bevor sie Anträge an das Ministerium weitergibt. Über die Bewilligung entscheidet regelmäßig das Bauministerium. Grundlage der Förderung ist die Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023.
Redaktionsnotiz
Für Enger bedeutet der Bescheid vor allem Planungssicherheit bis zum Ende der Maßnahme. Offen bleibt, wie die Bauabschnitte zeitlich aufeinander folgen und womit Menschen vor Ort und Geschäfte während der Bauzeit rechnen müssen. Dazu sollte die Stadt rechtzeitig informieren.



