Konfirmation 2027 in Westfalen: Was mit 14 gilt und wann gefeiert wird

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In der Evangelischen Kirche von Westfalen sollen Konfirmationen zwischen Ostern und Pfingsten stattfinden, frühestens an Quasimodogeniti, spätestens an Exaudi. So gibt die Wikipedia die Regel dieser Landeskirche wieder, dieselbe nennt sie für das Rheinland, während einige Landeskirchen am Palmsonntag festhalten. Dort findet sich auch der Grund für das typische Alter: Weil das Bekenntnis zur Kirche die Religionsmündigkeit voraussetzt, feiern die meisten Jugendlichen mit 14 oder 15 Jahren.

Für Familien, deren Kind 2027 konfirmiert wird, liegt das Zeitfenster damit im Frühjahr. Quasimodogeniti heißt in der evangelischen Liturgie der erste Sonntag nach Ostern, 2027 ist das der 4. April. Exaudi ist der letzte Sonntag vor Pfingsten, und der Pfingstsonntag fällt 2027 auf den 16. Mai. Welcher Sonntag es am Ende wird, entscheidet sich in der eigenen Gemeinde.

Die westfälische Landeskirche in Zahlen

Zur Evangelischen Kirche von Westfalen gehörten Ende 2024 nach Angaben der Wikipedia 1.885.944 Gemeindeglieder. Sie verteilen sich auf 26 Kirchenkreise mit zusammen 431 Gemeinden. Kirchenleitung und Landeskirchenamt haben ihren Sitz in Bielefeld.

Bundesweit werden weniger Jugendliche konfirmiert als früher: Im Raum der Evangelischen Kirche in Deutschland waren es 2008 noch 240.000, im Jahr 2018 nur noch 166.000. Die Wikipedia führt das auf kleiner werdende evangelische Jahrgänge zurück. Der Anteil der Konfirmierten unter allen evangelischen Jugendlichen eines Jahrgangs sank im selben Zeitraum von 91 auf 84 Prozent.

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Mit 14 entscheiden Jugendliche selbst über ihre Religion

Die rechtliche Grundlage ist älter als hundert Jahre: das Gesetz über die religiöse Kindererziehung vom 15. Juli 1921. Nach seinem § 5 darf ein Kind nach dem vollendeten 14. Lebensjahr selbst wählen, zu welchem Bekenntnis es sich hält. Ab dem zwölften Geburtstag darf es nicht mehr gegen seinen Willen in einer anderen Konfession erzogen werden als bisher.

Vorher bestimmen die Eltern, und zwar gemeinsam, soweit ihnen die Personensorge zusteht. Diese Einigung können sie jederzeit widerrufen. Fehlt eine solche Einigung, gelten für die religiöse Erziehung die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Personensorge.

Dass die Konfirmation in den deutschen Landeskirchen meist mit 14 gefeiert wird, hängt laut Wikipedia genau damit zusammen: Seit der Weimarer Republik sind Jugendliche in diesem Alter religionsmündig.

Religionsunterricht: Wer sich abmelden darf

Mit der Religionsmündigkeit dürfen Jugendliche nach dem Wikipedia-Artikel zum Thema auch selbst entscheiden, ob sie weiter am Religionsunterricht teilnehmen. Abweichende Regeln mit Zustimmung der Eltern bis zum 18. Geburtstag nennt der Artikel für Bayern und das Saarland.

Bei jüngeren Kindern kann während einer bestehenden Ehe kein Elternteil allein die Abmeldung vom Religionsunterricht oder einen Wechsel des Bekenntnisses bestimmen, dafür braucht es die Zustimmung des anderen. Wird sie verweigert, können die Eltern das Familiengericht um Vermittlung oder eine Entscheidung bitten, und ein Kind, das das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist dort anzuhören.

Die Feier im Lokal: Was beim Jugendschutz gilt

Zur Konfirmation gehört nach der Wikipedia üblicherweise ein Familienfest mit Geschenken. Wer dafür ein Restaurant bucht, feiert in einer Gaststätte, und dort gilt das Jugendschutzgesetz. Nach § 9 dürfen Bier, Wein und Schaumwein dort nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gehen, und auch das Trinken darf ihnen niemand erlauben. Eine Ausnahme gibt es nur für Jugendliche, das sind nach § 1 des Gesetzes Personen ab 14 Jahren: Sie dürfen diese Getränke haben, wenn eine personensorgeberechtigte Person sie begleitet. Gemeint ist, wem nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch die Personensorge zusteht, und für Kinder unter 14 gilt die Ausnahme nicht.

Für alle anderen alkoholischen Getränke gibt es diese Ausnahme nicht: Sie dürfen Kindern und Jugendlichen, also allen unter 18, in der Öffentlichkeit gar nicht gegeben werden. Beim Rauchen kennt § 10 keine Ausnahme für begleitete Jugendliche: Tabak, nikotinhaltige Produkte und E-Zigaretten bekommen Kinder und Jugendliche in Gaststätten nicht, auch der Konsum ist ihnen dort nicht gestattet.

Auf einen Blick

  • Konfirmationen in der Evangelischen Kirche von Westfalen: zwischen Quasimodogeniti und Exaudi, 2027 also frühestens am 4. April.
  • Pfingstsonntag 2027: 16. Mai.
  • Religionsmündig: nach dem vollendeten 14. Lebensjahr, geregelt in § 5 des Gesetzes über die religiöse Kindererziehung.
  • Bier, Wein und Schaumwein in der Gaststätte: ab 14 Jahren nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person, ohne Begleitung erst ab 16.

Eigene Einschätzung

Beim Planen einer Konfirmation reden Familien meist über Gästeliste und Lokal. Dabei geht leicht unter, dass die Jugendlichen in diesem Alter rechtlich ein echtes Stück Selbstbestimmung bekommen, und darüber lohnt ein Gespräch am Küchentisch. Wer rund um das Fest einen freien Schultag braucht, klärt das besser früh mit der Schule, statt sich auf Erzählungen anderer Eltern zu verlassen.

Quellen

  1. KErzG – Gesetz über die religiöse Kindererziehung (abgerufen am 21.10.2026)
  2. Konfirmation – Wikipedia (abgerufen am 21.10.2026)
  3. Religionsmündigkeit – Wikipedia (abgerufen am 21.10.2026)
  4. Sonntage der Osterzeit – Wikipedia (abgerufen am 21.10.2026)
  5. Weißer Sonntag – Wikipedia (abgerufen am 21.10.2026)
  6. Evangelische Kirche von Westfalen – Wikipedia (abgerufen am 21.10.2026)
  7. Pfingsten – Wikipedia (abgerufen am 21.10.2026)
  8. § 9 JuSchG – Einzelnorm (abgerufen am 21.10.2026)
  9. § 10 JuSchG – Einzelnorm (abgerufen am 21.10.2026)
  10. § 1 JuSchG – Einzelnorm (abgerufen am 21.10.2026)

Die Redaktion hat diesen Beitrag mit KI-Unterstützung recherchiert und geschrieben. Jede Zahl und jede Tatsachenangabe wurde vor der Veröffentlichung mit der genannten Quelle abgeglichen. Die „Eigene Einschätzung“ ist ein Kommentar der Redaktion.

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