Westfalen: Leuchtstoffröhren und Halogenlampen tauschen und richtig entsorgen

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Seit dem 25. August 2023 dürfen in der EU keine T8- und T5-Leuchtstoffröhren mehr neu in Verkehr gebracht werden. Dazu kommt das Quecksilber in den Röhren: Die europäische Richtlinie 2011/65/EU lässt quecksilberhaltige Lampen laut Umweltbundesamt nur noch sehr eingeschränkt auf den Markt.

Für Haushalte in Münster, Bielefeld und im übrigen Westfalen heißt das: Wer eine Röhre oder eine alte Halogenlampe ersetzen muss, landet fast zwangsläufig bei LED. Die Verbraucherzentrale NRW bezeichnet LEDs inzwischen als übliches Leuchtmittel, weil sie wenig Strom brauchen. Energiesparlampen gelten dort als Auslaufmodelle ohne Vorteil gegenüber LED.

Welche EU-Regeln den Lampenmarkt prägen

Das Umweltbundesamt nennt drei europäische Vorgaben, die den Markt für Beleuchtung bestimmen. Die Ökodesign-Verordnung 2019/2020/EU stellt Anforderungen an die Effizienz von Lichtquellen. Die Verordnung 2019/2015/EU regelt das Energielabel mit den Klassen A bis G, die RoHS-Richtlinie begrenzt gefährliche Stoffe wie Quecksilber.

Eigentlich sollte bis Ende 2024 geprüft werden, ob die beiden Verordnungen überarbeitet werden müssen. Das ist nach Angaben des Amts nicht geschehen, mit neuen Regeln rechnet es erst für 2029. Am Ergebnis der bisherigen Vorgaben ändert das wenig: LED-Lampen beherrschen heute laut Umweltbundesamt den Markt.

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Auch bei Halogen ist der Umbruch weit fortgeschritten. Nach Angaben der Verbraucherzentrale wird der größte Teil der klassischen Halogenlampen wegen des hohen Verbrauchs nicht mehr verkauft, nur einige Sonderformen arbeiten noch mit dieser Technik.

Beim Austausch auf Lumen, Trafo und Dimmer achten

Die Verbraucherzentrale rät, Halogenlampen auch dann früh gegen LED zu tauschen, wenn sie noch funktionieren, sofern das technisch ohne Probleme geht. Ihre Rechnung: Wer eine Halogenlampe mit rund 700 Lumen durch eine LED ersetzt, spart in 10 Jahren mehr als 100 Euro Stromkosten. Angenommen sind dabei knapp 3 Stunden Licht am Tag und ein Arbeitspreis von 35 Cent je Kilowattstunde.

Beim Kauf zählt vor allem die Helligkeit in Lumen, weniger die Wattzahl. Eine frühere 60-Watt-Glühbirne oder eine 42-Watt-Halogenlampe kam laut Verbraucherzentrale auf etwa 700 Lumen.

Ärger gibt es oft bei Lampensystemen mit Transformator. Auf dem Trafo steht eine Mindestlast. Werden alle Halogenleuchtmittel durch LEDs ersetzt, kann diese Last unterschritten werden, dann flackern die LEDs oder bleiben dunkel. Im ungünstigen Fall muss das ganze Lampensystem neu. Ähnlich bei Dimmern: Nur wenige LEDs lassen sich dimmen, ob es geht, steht auf der Verpackung. Vor dem Kauf lohnt der Blick in die Kompatibilitätslisten der Hersteller.

Wo noch Energiesparlampen in Kinderzimmern hängen, sollten sie nach Empfehlung der Verbraucherzentrale als Erstes raus, weil beim Zerbrechen Quecksilber frei werden kann.

Alte Lampen abgeben in Münster und Bielefeld

Nicht jede alte Lampe ist Sondermüll. Glühlampen und Halogenlampen mit Glühdraht dürfen laut Verbraucherzentrale in den Hausmüll. LEDs, Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren gehören dagegen in die Sammlung für Elektroaltgeräte, die Röhren wegen des Quecksilbers, die LEDs wegen der verwertbaren Metalle.

Abgeben lassen sich Altlampen nach Angaben des Umweltbundesamts kostenlos an kommunalen Sammelstellen oder im Handel. Per Post an eine Rücknahmestelle schicken darf man Gasentladungslampen nicht, weil sie unterwegs brechen und Quecksilber freisetzen können.

In Münster zählen die Abfallwirtschaftsbetriebe Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren und LED-Lampen zum Problemabfall. Private Haushalte geben ihn kostenfrei an jedem Recyclinghof ab, nur in Kinderhaus nicht. Für Leuchtstoffröhren gilt dort eine Höchstmenge von 15 Stück.

In Bielefeld sammelt der Umweltbetrieb Lampen wie Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren als eigene Gruppe auf den Wertstoffhöfen, die Abgabe ist kostenlos. Am Schadstoffmobil werden Elektrogeräte dagegen nicht angenommen. Händler mit mindestens 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte müssen Altgeräte gratis zurücknehmen. Kleine Geräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge nehmen sie auch ohne Neukauf, in haushaltsüblichen Mengen von maximal 3 Stück.

Auf einen Blick

  • Zerbrochene Energiesparlampe: Raum 15 Minuten lüften und verlassen, keinen Staubsauger nehmen, Scherben in ein dicht schließendes Glas geben und zur Sammelstelle bringen.
  • Hausmüll: nur Glühlampen und Halogenlampen mit Glühdraht.
  • Münster: Problemabfall an allen Recyclinghöfen außer Kinderhaus, bis 15 Leuchtstoffröhren.
  • Bielefeld: Lampen kostenlos an den Wertstoffhöfen, nicht am Schadstoffmobil.

Eigene Einschätzung

Dass quecksilberhaltige Röhren vom Markt verschwinden, halten wir für richtig. Den Aufwand sollte trotzdem niemand unterschätzen: Bei Halogenspots mit Trafo oder Dimmer gehört vor dem Umrüsten geprüft, ob die Technik passt, sonst flackert es. Bei alten Röhren lohnt vorher ein Anruf im Geschäft oder beim Recyclinghof, statt mit einer Tüte voller Glas auf gut Glück loszufahren.

Quellen

  1. Defekte Lampen richtig entsorgen | Verbraucherzentrale NRW (abgerufen am 21.10.2026)
  2. LED-Lampen: Worauf Sie beim Kauf achten sollten | Verbraucherzentrale NRW (abgerufen am 21.10.2026)
  3. Licht | Umweltbundesamt (abgerufen am 21.10.2026)
  4. Elektro-/Elektronikgeräte | Bielefeld (abgerufen am 21.10.2026)
  5. Leuchtstofflampe – Wikipedia (abgerufen am 21.10.2026)
  6. Problemabfallerfassung | Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (abgerufen am 21.10.2026)

Die Redaktion hat diesen Beitrag mit KI-Unterstützung recherchiert und geschrieben. Jede Zahl und jede Tatsachenangabe wurde vor der Veröffentlichung mit der genannten Quelle abgeglichen. Die „Eigene Einschätzung“ ist ein Kommentar der Redaktion.

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