Paderborn – In Paderborn läuft die Neuerstellung des qualifizierten Mietspiegels, und dafür bekommen in den nächsten Tagen etwa 2.600 Mieter*innen und Vermieter*innen Post von der Stadtverwaltung. Das Schreiben ruft zur Mietspiegelbefragung auf. Wer angeschrieben wird, muss mitmachen, denn die Teilnahme ist verpflichtend. Die Frist läuft bis zum 18. November dieses Jahres, teilte die Stadt Paderborn mit.
Durchgeführt wird die Befragung vom ALP Institut aus Hamburg, das die Stadt damit beauftragt hat. Die Angeschriebenen geben online unter www.alp-institut.de/paderborn einen persönlichen Zugangsschlüssel ein und beantworten dort die Fragen. Wer lieber auf Papier antwortet, kann einen Fragebogen ausfüllen und kostenlos an das Institut zurücksenden.
Zum Datenschutz erklärt die Stadt, die persönlichen Daten seien geschützt. Der Datenschutzbeauftragte der Stadt sei in sämtliche Verfahrensschritte eingebunden und überwache den rechtskonformen Ablauf. Das Institut sei verpflichtet worden, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
Entwickelt wird der Mietspiegel gemeinsam mit dem Mieterbund und dem Haus- und Grundeigentümerverein. Nach Angaben der Stadt befürworten alle Beteiligten die Einführung eines qualifizierten Mietspiegels. Er schaffe Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und Rechtssicherheit. Da er die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen in der Stadt dokumentiere, sei er für die Mietparteien von großer praktischer Bedeutung. Der neue Mietspiegel soll voraussichtlich im Frühjahr 2027 in Kraft treten.
Überblick
- Frist für die Teilnahme: 18. November dieses Jahres
- Online-Teilnahme: www.alp-institut.de/paderborn mit persönlichem Zugangsschlüssel
- Alternativ: Papierfragebogen, kostenlose Rücksendung an das ALP Institut
- Inkrafttreten des neuen Mietspiegels: voraussichtlich Frühjahr 2027
Einordnung
Wie die Stadt Paderborn erklärt, dient der Mietspiegel dazu, die ortsübliche Vergleichsmiete zu bestimmen, und führt dafür auf, welche Mieten bei Wohnungen ohne Preisbindung gewöhnlich bezahlt werden. Der aktuell gültige Mietspiegel gilt ab dem 01.04.2025 und ist ein qualifizierter Mietspiegel nach §558d BGB.
Wie die Stadt auf ihrer Website schreibt, gilt der qualifizierte Mietspiegel als vorrangiges Begründungsmittel im Mieterhöhungsverfahren. Vermieter*innen können zwar ein anderes Begründungsmittel wählen, müssen dann aber im Erhöhungsschreiben auf die Ergebnisse des qualifizierten Mietspiegels hinweisen. Bei Staffel- und Indexmietverträgen ist eine weitere Mieterhöhung auf Grundlage des städtischen Mietspiegels ausgeschlossen.
Die ortsübliche Miete für eine konkrete Wohnung lässt sich nach Angaben der Stadt online über den Mietpreiskalkulator ermitteln. Das Ergebnis kann am Ende als PDF heruntergeladen werden.
Redaktionsnotiz
Wer den Brief bekommt, sollte ihn nicht liegen lassen, denn die Teilnahme ist Pflicht und die Frist knapp bemessen. Gut ist, dass Online und Papier möglich sind. Offen bleibt, wie die Stadt mit Angeschriebenen umgeht, die nicht antworten. Davon hängt auch ab, wie belastbar der neue Mietspiegel am Ende ist.



