Halver und Lüdenscheid: Polizei stoppt Raser mit 172 km/h und Lkw ohne Profil

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Halver – Bei Sonderkontrollen am vergangenen Mittwoch hat die Polizei Halver vor allem auf Tempolimits und auf Fahrten unter Drogen- oder Alkoholeinfluss geachtet. Das teilte die Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis mit. Am Ende standen 55 Verkehrsverstöße an diesem Tag.

Bei Geschwindigkeitsmessungen an der B229 bei Schmalenbach erwischten die Beamten zwei Raser. Erlaubt waren 100, doch ein Hyundai-Fahrer aus dem Kreis fuhr 172 km/h. Auf ihn kommen 600 Euro Bußgeld, zwei Punkte sowie zwei Monate Fahrverbot zu. Kurz darauf registrierten die Messgeräte bei einem Porsche-Fahrer 164 km/h. Für ihn gibt es 480 Euro Bußgeld, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.

Auch auf der B229 stoppten die Polizisten einen Autofahrer, der keinen Führerschein besaß. Er versuchte zunächst, die fehlende Fahrerlaubnis mit falschen Personalien zu verbergen, flog aber auf. Der Mann fuhr den Wagen zudem, ohne dass der Eigentümer davon wusste. Deshalb muss er nicht nur mit einer Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen, sondern auch mit einem Verfahren wegen unberechtigter Ingebrauchnahme eines Fahrzeugs.

Ein Lkw fiel nicht nur durch zu hohes Tempo auf: Seine Reifen hatten praktisch kein Profil mehr. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt und stellte einen Mängelbericht aus. Gegen Fahrer und Halter wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

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Nachmittags zogen die Beamten mit ihrer Kontrollstelle auf die B54 nach Lüdenscheid um. Dort ging es gezielt um die Fahrtüchtigkeit. Weder Alkohol noch Drogen spielten bei einem der kontrollierten Fahrer eine Rolle. Geahndet wurden nur kleinere Verstöße, etwa wegen fehlender Dokumente oder unvollständiger Verbandskästen. Die Polizei kündigte an, vergleichbare Kontrollen auch künftig fortzusetzen.

Einordnung

Ob bei einem Tempoverstoß ein Fahrverbot droht, regelt die Bußgeldkatalog-Verordnung. Nach deren Paragraf vier kommt ein Fahrverbot bei bestimmten Tatbeständen des Bußgeldkatalogs in der Regel in Betracht. Bei einer solchen Anordnung gilt als Regel, dass die dort vorgesehene Dauer übernommen wird. Wird ausnahmsweise darauf verzichtet, soll das Bußgeld angemessen erhöht werden.

Auch wiederholtes Rasen kann ein Fahrverbot nach sich ziehen. Laut derselben Vorschrift der Verordnung kommt es in der Regel in Betracht, wenn jemand wegen einer Überschreitung um mindestens 26 km/h bereits rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt wurde und innerhalb eines Jahres danach erneut mindestens 26 km/h zu schnell fährt. Ein erstmals wegen beharrlicher Pflichtverletzung angeordnetes Fahrverbot dauert in der Regel einen Monat.

Für Reifen nennt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung eine feste Grenze. Laut Wikipedia verlangt § 36 StVZO, dass die Profiltiefe des Hauptprofils rundum mindestens 1,6 mm beträgt. Als Hauptprofil gelten die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche. Das gilt laut dem Artikel auch für Winterreifen.

Redaktionsnotiz

Die Bilanz zeigt, dass Tempo und Fahrzeugzustand bei Kontrollen mehr Probleme machen als Alkohol oder Drogen. Der Lkw mit abgefahrenen Reifen ist ein Warnsignal, auch für Halter, die ihre Fahrzeuge prüfen lassen sollten. Offen bleibt, wie oft und wo die Polizei künftig kontrolliert.

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