Coesfeld – Für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle kommt der Kreis Coesfeld nach dem neuen Arbeitsstand der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) nicht mehr in Betracht. Wie die Kreisverwaltung Kreis Coesfeld mitteilte, liegt der komplette Kreis in den Kategorien C und D. Nach Einschätzung der BGE sind diese Flächen damit nur gering geeignet (C) oder ungeeignet (D), wenn es um die weitere Standortsuche geht.
Im Standortauswahlverfahren hat die BGE einen aktualisierten Arbeitsstand vorgelegt. Die Suche wird dadurch deutlich konkreter: Als die Teilgebiete 2020 vorgelegt wurden, umfassten sie noch rund 54 Prozent des Bundesgebiets. Inzwischen bleibt ein Anteil von unter fünf Prozent der Bundesfläche im Blick der vertieften Prüfung. Der Kreis gehört nicht dazu.
Laut Mitteilung gehören die geologischen Gegebenheiten im Kreis aktuell nicht zu den aussichtsreichsten bundesweit. Damit entstünden für die Kommunen, die Bürgerinnen und Bürger und die Entwicklung der Region Klarheit und Planungssicherheit.
Abgeschlossen ist das Verfahren damit nicht. Die BGE will bis zum Jahresende 2027 aus den übrigen Gebieten Standortregionen für die Erkundung über Tage benennen. Zunächst prüft das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) den Vorschlag, anschließend entscheidet der Deutsche Bundestag.
Die Bewertungen stützen sich auf geologische Untersuchungen und Sicherheitsbewertungen anhand vorhandener Daten, die den Kreis möglicher Gebiete Schritt für Schritt verkleinern. Ziel ist der bundesweit sicherste Standort. Der Kreis Coesfeld will das weitere Verfahren verfolgen und bei Bedarf die vorgesehenen Beteiligungsformate nutzen.
Überblick
- Mehr dazu steht in der BGE-Pressemitteilung „Die Endlagersuche wird konkreter“ und im Endlagersuche-Navigator auf www.bge.de.
Einordnung
Die Suche nach einem Endlager durchläuft nach Angaben des BASE insgesamt drei Phasen. Die BGE hat 2020 im Zwischenbericht Teilgebiete 90 Teilgebiete ausgewiesen. Als Teilgebiete gelten Regionen, in denen nach dem aktuellen Datenstand die geologischen Bedingungen insgesamt für ein Endlager vielversprechend erscheinen.
Zu den Kategorien erklärte das BASE: A- und B-Gebiete gelten als geeignetere Endlagerstandorte. Gebiete der C- und D-Kategorie seien potenziell weniger erfolgversprechend, aber nicht gänzlich aus dem Suchverfahren ausgeschieden. Die Kategorisierung sei ein unverbindlicher Arbeitsstand ohne Rechtswirkungen.
Das BASE ist die Aufsichtsbehörde für die Endlagersuche. Die Entscheidung über den Standort für das Endlager trifft der Bundestag. In allen vorgeschlagenen Standortregionen wird es Regionalkonferenzen für die regionale Beteiligung geben.
Redaktionsnotiz
Für Coesfeld ist die Einstufung eine Entlastung, auch wenn die Kreisverwaltung selbst auf das laufende Verfahren verweist. Offen bleibt, wie belastbar ein Arbeitsstand ist, den das BASE als unverbindlich beschreibt. Leser sollten den Navigator der BGE nutzen und die späteren Vorschläge verfolgen.



