Meinerzhagen: Anträge für das Denkmalförderprogramm 2027 bis 31. Oktober 2026

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Meinerzhagen – Wer ein Denkmal besitzt und es mit Landesgeld erhalten möchte, kann bis zum 31. Oktober 2026 einen Antrag für das Denkmalförderprogramm 2027 stellen. Darauf weist die Stadt Meinerzhagen hin, die damit eine Information des Landes Nordrhein-Westfalen weitergibt. Dafür hat das Land ein neues Internet-Portal bereitgestellt.

Eingerichtet wurde das Portal „Denkmalförderung“ vom zuständigen Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung. Dort finden Interessierte Informationen zu den Förderprogrammen, die Förderrichtlinie Denkmalpflege und weitere Hinweise zum Thema. Neu ist, dass sich Anträge für das Förderprogramm 2027 erstmals medienbruchfrei und online über dieses Portal stellen lassen.

Voraussetzungen: Die geplanten Maßnahmen müssen vorher mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt sein. Außerdem muss die denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegen. Fehlt sie bis zur Entscheidung über den Förderantrag, gilt der Antrag als nicht förderfähig.

Höhe der Förderung: Private Antragstellerinnen und Antragsteller können 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Für Kirchen, Religionsgemeinschaften und Gemeinden sieht das Programm eine Unterstützung von 30 Prozent vor. Regulär darf die Förderung höchstens 350.000 Euro betragen.

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Im Jahr 2026 stellte das Land Nordrhein-Westfalen gut 16 Millionen Euro für Projekte im Denkmalschutz bereit. Nach Angaben aus der Mitteilung wird es dadurch besonders Privatleuten erleichtert, zum Erhalt des kulturellen Erbes beizutragen.

Überblick

  • Frist für die Antragstellung: 31. Oktober 2026
  • Förderprogramm: Denkmalförderprogramm 2027
  • Antrag: online über das Portal „Denkmalförderung“ des Landes NRW
  • Vorab nötig: Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde und denkmalrechtliche Erlaubnis
  • Förderung: 50 Prozent für Private, 30 Prozent für Kirchen, Religionsgemeinschaften und Gemeinden
  • Förderhöchstbetrag: 350.000 Euro

Redaktionsnotiz

Wer einen Antrag plant, sollte nach den Angaben der Mitteilung zuerst die Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde und die denkmalrechtliche Erlaubnis klären, denn fehlt die Erlaubnis bis zur Entscheidung, gilt der Antrag als nicht förderfähig. Offen bleibt in der Mitteilung, wie viele Mittel für das kommende Förderprogramm zur Verfügung stehen.

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