Ahlen, Hamm, Sendenhorst: Fünf Festnahmen bei Durchsuchungen

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Warendorf – Fünf Männer wurden von der Polizei Münster bei Durchsuchungen in Ahlen, Hamm, Sendenhorst und Lüdinghausen festgenommen. Gegen sie lagen bereits Haftbefehle vor, wie die Polizei Warendorf mitteilte. Insgesamt durchsuchten die Einsatzkräfte 15 Objekte.

Die Maßnahmen gehören zu einem Einsatz, der am 21.10.2026 deutschlandweit stattfand. Die Federführung hatte die Polizei Aschaffenburg. Beteiligt waren mehrere Kreispolizeibehörden in NRW. Im Fokus des Verfahrens steht der Verdacht der banden- und gewerbsmäßigen Urkundenfälschung, vor allem rund um sogenannte Stellvertreterprüfungen, sowie des Einschleusens von Ausländern.

Daneben führen die Polizei Münster und die Polizei Warendorf seit 2025 gemeinsam ein eigenes, umfangreiches Ermittlungsverfahren mit demselben Sachzusammenhang. Die Durchsuchungen in den genannten Orten fanden parallel zu den bundesweiten Maßnahmen statt.

Untersuchungshaft und sichergestellte Beweismittel

Die Untersuchungshaftbefehle ergingen am Mittwoch (21.10.) und Donnerstag (22.10.) durch das Amtsgericht Münster, das damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft Münster folgte. Betroffen sind fünf Männer, die zwischen 35 und 53 Jahre alt sind. Sie befinden sich inzwischen in einer Justizvollzugsanstalt.

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Nach Einschätzung der Ermittler diente offenbar eine der Wohnungen als eine Art Fälscherwerkstatt. Die Beamten stellten unter anderem Mobiltelefone, Laptops und verschiedene gefälschte Dokumente sicher. Die Ermittlungen führt nun eine Ermittlungskommission weiter, die eigens dafür im Polizeipräsidium Münster gebildet wurde.

Überblick

  • Einsatz: 21.10.2026, deutschlandweit, Federführung Polizei Aschaffenburg
  • Die Polizei Münster durchsuchte 15 Objekte in Ahlen, Hamm, Sendenhorst und Lüdinghausen.
  • Auskünfte an die Presse gibt allein Leitende Oberstaatsanwältin Monika Schramm (Staatsanwaltschaft Aschaffenburg)
  • Kontakt: Telefon 06021/398-0 oder per E-Mail über die Poststelle der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg

Einordnung

Urkundenfälschung regelt § 267 des Strafgesetzbuchs. Strafbar macht sich danach, wer eine unechte Urkunde herstellt, um im Rechtsverkehr zu täuschen, wer eine echte Urkunde verfälscht oder eine gefälschte gebraucht. Das Gesetz sieht dafür Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Auch der Versuch ist strafbar.

Für besonders schwere Fälle liegt die Strafe laut Gesetzestext zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Freiheitsstrafe. Als Regelbeispiel nennt die Vorschrift, dass jemand gewerbsmäßig handelt oder zu einer Bande gehört, die sich auf fortgesetzten Betrug oder fortgesetzte Urkundenfälschung verabredet hat. Wer als Bandenmitglied gewerbsmäßig fälscht, muss nach Absatz 4 mit einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe rechnen, in minder schweren Fällen mit sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Zum Einschleusen von Ausländern schreibt Wikipedia, dass dafür in der Regel jemand gegen einen Vorteil oder dessen Versprechen einen Ausländer anstiftet oder unterstützt, unerlaubt einzureisen, sich aufzuhalten oder einen Aufenthaltstitel zu erschleichen. Der Artikel führt als erschwerende Umstände auf, dass die Schleusungen banden- oder gewerbsmäßig erfolgten, eine Waffe dabei war und man für die Geschleusten eine Gefahr für Leben oder Gesundheit in Kauf nahm.

Redaktionsnotiz

Die Mitteilung nennt viele Eckdaten, erklärt aber nicht, wie die Stellvertreterprüfungen im Einzelnen abliefen oder wer davon betroffen war. Leser sollten bedenken, dass es sich um Tatverdächtige handelt und die Ermittlungen laufen. Ob sich die Vorwürfe bestätigen, entscheidet am Ende ein Gericht.

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