Bocholt: VHS-Vortrag zeigt, wie sich Strom vom eigenen Dach rechnet

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Bocholt – Wer in Bocholt über eine Solaranlage auf dem Hausdach nachdenkt, kann sich bei der VHS informieren. Der Vortrag „Photovoltaikanlage – Die private Energiewende“ richtet sich an Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die künftig eigenen Strom erzeugen möchten. Nach Angaben der Stadt Bocholt, die den Termin mitteilte, kann eine eigene Anlage die Stromkosten auf Dauer senken. Zudem wird die Kalkulation verlässlicher. Wer eine Anlage plant, hat viele Fragen, und genau die greift der Abend auf.

Referent Michael Birkhan erläutert zunächst den Aufbau einer Photovoltaikanlage und die zu erwartenden Erträge im Jahresverlauf. Er zeigt, wie sich die Dachausrichtung und eine mögliche Verschattung auf die Stromausbeute auswirken. Ein weiterer Schwerpunkt sind intelligente Batteriespeicher, die dabei helfen, mehr vom selbst erzeugten Strom im Haushalt zu verbrauchen. Darüber hinaus erläutert er, dass für eingespeisten Strom eine garantierte und steuerfreie Vergütung gezahlt wird.

Thema sind zudem die neuen Rahmenbedingungen, die für das Jahr 2026 gelten. Der Referent hält Photovoltaikanlagen unter diesen Voraussetzungen für sehr wirtschaftlich. Zum Nachprüfen für die eigene Situation erhalten die Teilnehmenden neben den Vortragsunterlagen eine individuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung.

Überblick

  • Veranstaltungsort ist das Medienzentrum im Alten Bahnhof Bocholt, Hindenburgstraße 5.
  • Beginn: 19 Uhr
  • Teilnahmeentgelt: 6 Euro
  • Anmeldung: online unter vhs.bocholt.de, damit ist zugleich ein Platz reserviert
  • Restkarten gibt es an der Abendkasse.

Einordnung

Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, dass eine Photovoltaikanlage Sonnenlicht in Strom verwandelt. Sie besteht aus Solarmodulen mit Solarzellen, die das Licht aufnehmen. Über einen Wechselrichter wird der erzeugte Gleichstrom in Haushaltsstrom mit 230 Volt umgewandelt. Mit einer typischen Anlage lassen sich laut Verbraucherzentrale rund 30 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs abdecken, mit Batteriespeicher rund 70 Prozent.

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Die Verbraucherzentrale NRW weist zur Einspeisevergütung darauf hin, dass man sie nicht im Voraus beantragen muss, denn per Gesetz muss der Netzbetreiber den Strom abnehmen und bezahlen. Voraussetzung ist die Anmeldung im Marktstammdatenregister. Für Anlagen bis 10 Kilowattpeak liegt der Satz bei Teileinspeisung bei 7,70 Cent pro Kilowattstunde. Die Bundesnetzagentur nennt diesen Wert für Inbetriebnahmen vom 1. August 2026 bis 31. Dezember 2026. Bezahlt wird für das Jahr der Inbetriebnahme und weitere 20 Kalenderjahre.

Nach einem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie soll die bisherige Einspeisevergütung entfallen. Die Details können sich noch ändern.

Redaktionsnotiz

Der Abend bietet Interessierten mehr als einen Überblick, denn die individuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung macht die Aussagen für das eigene Haus prüfbar. Die Einschätzung des Referenten zur Wirtschaftlichkeit sollten Teilnehmende anhand dieser Berechnung nachvollziehen. Offen bleibt, wie detailliert die Berechnung ausfällt.

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