Münster: Polizei richtet Hinweisportal zum Drittligaspiel gegen Düsseldorf ein

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Münster – Nach den Auseinandersetzungen rund um das Drittligaspiel zwischen dem SC Preußen Münster und Fortuna Düsseldorf am Mittwoch (14.10.) sucht die Polizei Zeugen. Das teilte die Polizei Münster in einem Nachtrag zu ihrer ersten Meldung vom 14.10. mit. Wer Fotos oder Videos hat, kann sie über ein eigens eingerichtetes Hinweisportal hochladen.

Die Polizei interessiert sich besonders für folgende Situationen:

  • Die beiden rivalisierenden Fanszenen trafen im Bereich der Hammer Straße, Ecke Am Berg Fidel, aufeinander, was die Polizei verhinderte.
  • In der Fiffi-Gerritzen-Kurve brannte Pyrotechnik ab. Dabei wurde ein 11-jähriger Junge leicht verletzt.
  • Nahe einem Fitnessstudio an der Hammer Straße soll es zu einem Raubdelikt gekommen sein. Nach Angaben der Polizei verletzte eine achtköpfige Gruppe Münsteraner Fans vier Menschen, darunter mit einem Schlagstock.

Zeugen können auch telefonisch Hinweise geben. Die Polizei nimmt sie unter der Rufnummer 0251 275-0 entgegen.

Überblick

  • Hinweisportal für Foto- und Videomaterial: https://nrw.hinweisportal.de/
  • Zeugenhinweise per Telefon: 0251 275-0

Einordnung

Das Portal unter dieser Adresse nutzt die Polizei in NRW auch bei anderen Einsätzen, etwa nach Ausschreitungen bei einem Zweitligaspiel in Paderborn. Die Polizei Paderborn teilt auf ihrer Website mit, die Benutzung sei selbsterklärend. Weitere Informationen lassen sich in einem Freitextfeld eintragen.

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Der Upload kann laut Polizei Paderborn anonym oder mit Angabe der Personalien erfolgen. Die Online-Wache der Polizei NRW weist in einer Mitteilung zu einem anderen Fall (Geldautomatensprengungen) darauf hin, dass Hinweise über das Portal anonym abgegeben werden können. Das Formular erkläre genau, was einzugeben oder anzuklicken sei, und Dateien ließen sich über eine Schaltfläche hochladen.

Redaktionsnotiz

Wer am Spieltag gefilmt hat, findet im Portal eine niedrigschwellige Möglichkeit, der Polizei Material zu geben, ohne sich namentlich zu erkennen zu geben. Die Mitteilung sagt nicht, bis wann Aufnahmen willkommen sind. Wer unsicher ist, ob das eigene Material relevant ist, kann vorab bei der Polizei anrufen.

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